Die Pflicht zur Nachsuche ist gesetzlich verankert und seit 2002 genießt Tierschutz auch Verfassungsrang.
Nicht jeder Schuss trifft ins Leben und nicht jeder Verkehrsunfall lässt Wild auf der Stelle verenden. Verletztes Wild vor Leiden und einem qualvollen Tod zu bewahren muss für jeden Jäger ethische Verpflichtung sein.

Ursachen für Nachsuchen können vielfältig sein, wie z. B. persönliche Schwächen des Schützen, technische oder organisatorische Mängel.

( Roman und seine Sira)   -   Asira von der Fuchsmühle bei der Nachsuche